Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob Zwangs und Sicherungsmaßnahmen eine Vollstreckungsverfügung darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 3 GewO; Art 129a B-VG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob Zwangs und Sicherungsmaßnahmen eine Vollstreckungsverfügung darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 3 GewO; Art 129a B-VG
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