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Angabe des Namens des Gewerbetreibenden auf seiner Webseite, Ruhen der Gewerbeausübung

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2011/4ZUV aktuell 2011, 7 Heft 1 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: In Bezug auf Namensangaben auf einer Homepage thematisiert der UVS die Frage, ob der Gewerbetreibende trotz Ruhens seiner Berechtigung dafür verantwortlich ist, dass sein Name auf der Homepage des Betriebs nicht mehr aufscheint.

Rechtsgrundlagen: § 63 Abs 1 GewO

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