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Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtdurchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung in einem Maßnahmenbeschwerdeverfahren, Geltendmachung von Kosten

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2011/3ZUV aktuell 2011, 7 Heft 1 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert die Frage, ob die Nichtdurchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung in einem Maßnahmenbeschwerdeverfahren einen Wiedereinsetzungstatbestand nach § 71 AVG bildet.

Rechtsgrundlagen: Art 129a B-VG; § 71 AVG; § 79a AVG

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