Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich klärend der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen ein stark Gehbehinderter von der Ausnahme, in der Kurzparkzone eine Parkscheibe zu verwenden, befreit wird.
Rechtsgrundlagen: § 29b Abs 3 StVO; § 29b Abs 4 StVO; § 2 Abs 1 Z 1 KurzparkzonenV; § 66 Abs 4 AVG

