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Fehlende Bezeichnung der bescheiderlassenden Behörde im Straferkenntnis

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2011/25ZUV aktuell 2011, 16 Heft 1 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der UVS mit den Rechtsfolgen einer fehlenden Behördenbezeichnung in einem Straferkenntnis zu befassen. Ist dieses anfechtbar?

Rechtsgrundlagen: § 46 Abs 2 VStG; § 18 Abs 4 AVG

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