Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der UVS mit den Rechtsfolgen einer fehlenden Behördenbezeichnung in einem Straferkenntnis zu befassen. Ist dieses anfechtbar?
Rechtsgrundlagen: § 46 Abs 2 VStG; § 18 Abs 4 AVG
Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der UVS mit den Rechtsfolgen einer fehlenden Behördenbezeichnung in einem Straferkenntnis zu befassen. Ist dieses anfechtbar?
Rechtsgrundlagen: § 46 Abs 2 VStG; § 18 Abs 4 AVG
