Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht klärend der Frage nach, ob dem Tierschutzobmann in Verfahren außerhalb des TierschutzG Parteistellung zukommt.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 4 TSchG; § 76 TierseuchenG; BVO 2008
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht klärend der Frage nach, ob dem Tierschutzobmann in Verfahren außerhalb des TierschutzG Parteistellung zukommt.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 4 TSchG; § 76 TierseuchenG; BVO 2008
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