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Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer eine Entlassungsabfindung mit der Begründung vorenthalten wird, dass er eine Altersrente beziehen kann

ArbeitsrechtJudikaturZUV aktuell 2011/59ZUV aktuell 2011, 36 Heft 1 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung hatte sich der EuGH der zentralen Frage zu widmen, ob das Absehen von einer Entlassungsabfindung aufgrund eines Rentenanspruchs eines Arbeitnehmers diskriminierend ist.

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