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Wenn auf einer Baustelle mehrere Unternehmen anwesend sind, verlangt das Unionsrecht, dass ein Sicherheitskoordinator bestellt wird und dieser einen Sicherheitsplan erstellt, sofern besondere Gefahren bestehen. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder

BaurechtJudikaturZUV aktuell 2011/60ZUV aktuell 2011, 36 - 37 Heft 1 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht der Frage, ob bei Bestehen besonderer Gefahren auf einer Baustelle ein Sicherheitskoordinator auch dann zwingend zu bestellen ist, wenn das Vorhaben keiner Baugenehmigung bedarf.

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