Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte sich mit der Auskunftspflicht des letzten Zulassungsbesitzers eines abgemeldeten und rechtswidrig abgestellten Fahrzeuges näher zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte sich mit der Auskunftspflicht des letzten Zulassungsbesitzers eines abgemeldeten und rechtswidrig abgestellten Fahrzeuges näher zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
