Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit seiner Entscheidung mit dem melderechtlichen Begriff des Unterkunftgebers zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 MeldeG; § 8 Abs 1 MeldeG; § 14 Abs 2 MRG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit seiner Entscheidung mit dem melderechtlichen Begriff des Unterkunftgebers zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 MeldeG; § 8 Abs 1 MeldeG; § 14 Abs 2 MRG
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