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Blaulicht; Grünes Kreuz; Sanitätergesetz; Nennung; Aufzählung

KraftfahrrechtJudikaturZUV aktuell 2011/11ZUV aktuell 2011, 10 - 11 Heft 1 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob das "Grüne Kreuz" vom Ausnahmetatbestand des § 20 Abs 1 Z 4 lit f KFG erfasst wird und somit ohne Bewilligung des Landeshauptmanns ein Blaulicht führen darf.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 4 lit f KFG

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