Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob iZm Direktwerbung durch E-Mails Fahrlässigkeit des Betreibers vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 107 Abs 2 Z 1 TKG; § 109 Abs 3 Z 20 TKG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob iZm Direktwerbung durch E-Mails Fahrlässigkeit des Betreibers vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 107 Abs 2 Z 1 TKG; § 109 Abs 3 Z 20 TKG
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