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Bundesrecht: Tierschutzrecht: Tierhaltung, Änderungen, Vorschreibung, Beurteilung, Zeitpunkt

Ausgewählte UVS-EntscheidungenTierärzteZUV aktuell 2010/215ZUV aktuell 2010, 181 Heft 4 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache stellt der UVS klar, dass iZm Vorschreibungen von Maßnahmen betreffend die Haltung von Tieren ein Bescheid aufzuheben ist, wenn im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung keine Tiere mehr gehalten werden.

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 6 TSchG; § 66 Abs 4 AVG

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