Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob das Abstellen eines Fahrzeuges auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr eine Verwaltungsübertretung iSd StVO darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 3 lid d StVO
Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob das Abstellen eines Fahrzeuges auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr eine Verwaltungsübertretung iSd StVO darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 3 lid d StVO
