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Bundesrecht: Straßenverkehrsordnung: Wildzaun ist Einrichtung zur Verkehrsicherung

Ausgewählte UVS-EntscheidungenStrassenverkehrsrechtZUV aktuell 2010/212ZUV aktuell 2010, 180 Heft 4 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: In angesprochener Sache war die Tatbestandsmäßigkeit eines neben einer Autobahn gelegenen Wildzaunes als Einrichtung zur Verkehrssicherung zu prüfen.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 StVO; § 31 Abs 1 StVO; § 22 Abs 1 VStVO; § 44a Z 1 VStVO

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