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Bundesrecht: Kraftfahrgesetz: Motorräder, Messung der Bauartgeschwindigkeit mittels GPS-Uhr unzureichend

Ausgewählte UVS-EntscheidungenKraftfahrrechtZUV aktuell 2010/208ZUV aktuell 2010, 179 Heft 4 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der UVS Burgenland klar, dass eine GPS-Uhr alleine kein taugliches Instrument ist, um die Bauartgeschwindigkeit eines Motorfahrrades zu bestimmen.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 FSG; § 2 Abs 1 KFG; § 2 Abs 1 Z 37a

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