Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit seiner Entscheidung dahingehend zu äußern, ob die ungesicherte Beförderung eines Kleinkindes im Kindersitz eines KfZ während der Fahrt zu einer Zapfsäule samt darauffolgender Weiterfahrt ein fortgesetztes Delikt darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 106 Abs 5 Z 2 KFG; § 22 VstG

