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Bundesrecht: Pyrotechnikgesetz: Werfen von Pyrotechnika im Ortsgebiet fortgesetztes Delikt

Ausgewählte UVS-EntscheidungenVerwaltungsrechtZUV aktuell 2010/210ZUV aktuell 2010, 179 - 180 Heft 4 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte in vorliegender Sache die Frage zu klären, ob das wiederholte Werfen von Böllern ein fortgesetztes Delikt darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 PyrotechnikG; § 31 PyrotechnikG

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