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Bundesrecht: Ausländerbeschäftigungsgesetz: Prostituierte, Bordellbewilligung, Verantwortlichkeit, Haft verantwortlicher Vertreter, Kellner

Ausgewählte UVS-EntscheidungenVerwaltungsrechtZUV aktuell 2010/198ZUV aktuell 2010, 174 Heft 4 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Verantwortlichkeit eines Kellners für die Kontrolle der Gesundheitspässe von Prostituierten im Zeitraum der Inhaftierung der Inhaberin einer Bordellbewilligung für das genannte Etablissement fraglich.

Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG; § 3 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG

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