Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich klärend der Frage, ob Errichtung und Betrieb einer Betonmischanlage die Erträge eines landwirtschaftlichen Betriebs im Wege einer Eigentumsgefährdung wesentlich beeinträchtigen.
Rechtsgrundlagen: § 74 Abs 2 GewO 1994; § 75 Abs 1 GewO 1994

