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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte: 1. Verwaltungs(straf)verfahren: Vorliegen eines Bagatellfalles (Strafhöhe knapp über der Mindeststrafe); kein Absehen von einer mündlichen Verhandlung bei Antrag

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2010/221ZUV aktuell 2010, 184 - 185 Heft 4 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob das Unterbleiben einer beantragten mündlichen Verhandlung bei einem Bagatellfall verfahrensrechtliche Folgen auslöst.

Rechtsgrundlagen: § 51e VStG

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