Zusammenfassung: In vorliegender Sache widmet sich der UVS Vorarlberg der Frage, ob ein Automat mit integrierter Musikspielfunktion als Spielautomat zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 GSpG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache widmet sich der UVS Vorarlberg der Frage, ob ein Automat mit integrierter Musikspielfunktion als Spielautomat zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 GSpG
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