Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung hatte sich der UVS mit der Zulässigkeit eines Devolutionsantrages iZm einer Verfahrensanordnung zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 1 GewO 1994; § 73 Abs 1 AVG
Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung hatte sich der UVS mit der Zulässigkeit eines Devolutionsantrages iZm einer Verfahrensanordnung zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 1 GewO 1994; § 73 Abs 1 AVG
