Zusammenfassung: In vorliegender Sachen hatte sich der UVS mit dem Wiedereinsetzungsantrag eines 16-jährigen im Verwaltungsstrafverfahren zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 1 Z 2 AVG
Zusammenfassung: In vorliegender Sachen hatte sich der UVS mit dem Wiedereinsetzungsantrag eines 16-jährigen im Verwaltungsstrafverfahren zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 1 Z 2 AVG
