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Bundesrecht: Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz: Unbeabsichtigte Beschädigung einer PKW-Scheibe durch Polizeibeamten; keine Befehls- oder Zwangsgewalt

Ausgewählte UVS-EntscheidungenVerwaltungsrechtZUV aktuell 2010/194ZUV aktuell 2010, 172 Heft 4 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob das Klopfen eines Polizisten mit einer Taschenlampe an die Windschutzscheibe eines Fahrzeuges und die dadurch bewirkte Beschädigung eine Maßnahme darstellen.

Rechtsgrundlagen: Art 129 Abs 1 Z 2 B-VG; § 67a Z 2 AVG

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