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UVS Wien 20.5.2010, UVS-02/13/1620/2010; UVS Wien 20.5.2010, UVS-02/13/1621/2010

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2010/137ZUV aktuell 2010, 111 - 112 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit der Zulässigkeit der Verweigerung des Besuchsrechts eines Schubhäftlings durch einen Journalisten zu befassen.

Rechtsgrundlagen: Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG; § 67c Abs 3 AVG; § 23 AnhO; Art 8 EMRK

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