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UVS OÖ 6.4.2010, VwSen-590241

ApothekenwesenJudikaturZUV aktuell 2010/136ZUV aktuell 2010, 110 - 111 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der UVS hat mit seiner Entscheidung eindeutig ausgesagt, dass es alleine auf das Unterlassen des Einspruchs des Inhabers einer bestehenden Apotheke im Rahmen einer Konzessionsneuerteilung ankommt. Subjektive Motive für das Unterlassen sind aus rechtlicher Sicht dabei unbeachtlich.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 Z 3 ApG; § 48 Abs 2 ApG

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