Zusammenfassung: In vorliegender Sache war vom UVS klärend festzustellen, ob sich auch hinsichtlich des einschlägigen Tatorts, ein "offenes" Gastronomielokal innerhalb eines Einkaufszentrums eines der Ausnahmetatbestände nach § 13a TabakG bedienen kann.
Rechtsgrundlagen: § 13 TabakG; § 13a TabakG; § 13c TabakG; § 14 Abs 4 TabakG; § 44a Z 1 VStG

