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UVS OÖ 8.7.2010, VwSen-420633

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2010/155ZUV aktuell 2010, 119 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der UVS hat eindeutig festgestellt, dass es sich bei Verfahrenskosten nicht um eine Geldstrafe handelt, deren Exekution konsequent auch nicht auf dem Boden des VStG betrieben und somit Teilzahlungen nicht auf der Grundlage des § 54 VStG bewilligt werden können.

Rechtsgrundlagen: § 54b VStG; § 31 Abs 3 VStG

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