Zusammenfassung: In vorliegender Sache war strittig, ob durch das Vorschalten von einem Würfelspiel durch eine "Risikotaste" an einem Automaten die Umgehung der für das "kleine Glücksspiel" relevanten Höchsteinsätze von 0,50 pro Spiel bewirkt wird, indem die Einsätze auf mehrere Spiele aufgeteilt werden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 GSpG; § 4 Abs 2 GSpG

