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UVS Salzburg 7.12.2009, 5/13755/4-2009th

GlücksspielrechtJudikaturZUV aktuell 2010/140ZUV aktuell 2010, 113 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung hatte sich der UVS mit den Begriffen Glücksspielautomat und Glücksspielapparat differenzierend zu befassen und dabei klargestellt, dass eine synonyme Verwendung, und zwar auch höchstgerichtlich, angebracht ist.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 GSpG

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