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UVS Vorarlberg 30.4.2010, 411-053/10

VerkehrsrechtJudikaturZUV aktuell 2010/139ZUV aktuell 2010, 113 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg spricht im Rahmen seiner Entscheidung eindeutig aus, dass die Behörde, auch bei Verhängung der Mindestentzugsdauer, nicht von der Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit während der gesamten Entziehungszeit entbunden ist.

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 3 FSG

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