Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung stellt der UVS wiederholt klar, dass auch hinsichtlich der Bewertung von Subkriterien die Regeln über die Bekanntgabe der Zuschlagskriterien anwendbar sind. Darüber hinaus war die vergaberechtswidrige Einführung eines Fragenkatalogs, der erst unmittelbar vor den Hearings bekanntgegeben und in die Beurteilung aufgenommen wurde, zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 3 BVergG

