§ 51a VStG
Vorliegendem Erkenntnis des erkennenden Gerichts liegt der Sachverhalt eines Gewerbetreibenden, der polnische Arbeitnehmer nicht beim zuständigen Krankversicherungsträger angemeldet hat, zugrunde. Ist die Beurteilung der Anmeldepflicht eine Rechtsfrage, die die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers rechtfertigt?

