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VwGH 24.2.2010, 2008/04/0028-12

GewerberechtJudikaturZUV aktuell 2010/187ZUV aktuell 2010, 134 Heft 3 v. 1.9.2010

§ 74 Abs 5 GewO

In vorliegender Sache war klärend festzustellen, ob die Ausnahme von der Betriebsanlagengenehmigung im Sinne des § 74 Abs 5 GewO auch dann gegeben ist, wenn iZm einer stromerzeugenden Anlage jene Teile betroffen werden, die der Ableitung von Niederschlagswässern dienen und somit wasserrechtlich zu genehmigen sind.

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