§ 29b Abs 2 StVO
In vorliegender Sache war fraglich, ob die Aufforderung zu einer amtsärztliche Untersuchung hinsichtlich der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen auch dann zulässig ist, wenn der Führerscheinbesitzer, ohne abhängig zu sein, Alkohol in hohen Mengen konsumiert, ohne dass der Konsum aber in einem Zusammenhang mit dem Lenken eines KfZ steht.

