§ 29b Abs 2 StVO
Mit vorliegendem Erkenntnis widmet sich der VfGH der Verfassungskonformität des § 29b Abs 2 StVO, wonach schwer gehbehinderte Personen im Halte- und Parkverbot das Halten und Parken dann erlaubt ist, wenn das Fahrzeug nach kurzer Zeit wieder entfernt wird.
VfGH 14.6.2010, G 75/09-814

