Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob im Rahmen einer vertieften Angebotsprüfung von einer plausiblen Zusammensetzung des Gesamtpreises auszugehen ist, oder ob etwa ein spekulativer iSv unangemessener Preis indiziert ist, wenn gewisse Materialkosten von Zulieferern ohne Zuschlag übernommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 3 BVergG

