Zusammenfassung: In vorliegender Sache hält der UVS klarstellend fest, dass ein bei Angebotseröffnung nicht verlesener Preisnachlass bei der Angebotsbewertung nicht zu berücksichtigen ist.
Rechtsgrundlagen: § 118 Abs 5 Z 2 BVergG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache hält der UVS klarstellend fest, dass ein bei Angebotseröffnung nicht verlesener Preisnachlass bei der Angebotsbewertung nicht zu berücksichtigen ist.
Rechtsgrundlagen: § 118 Abs 5 Z 2 BVergG
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