vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UVS Tirol 18.5.2010, uvs-2010/22/1327-1

WasserrechtJudikaturZUV aktuell 2010/158ZUV aktuell 2010, 120 - 121 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung befasst sich mit einem Straferkenntnis wegen der Aufbringung von Gülle auf landwirtschaftlichem Grund, obwohl im Lichte der Verordnung "Aktionsprogramm 2003" das Tatbestandsmerkmal "Gefahr einer Gewässerverunreinigung" nicht vorlag.

Rechtsgrundlagen: § 55l Abs 2 WRG; § 137 Abs 1 Z 15 WRG; § 2 Abs 1 NitratVO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!