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UVS Vorarlberg 21.4.2010, 301-002/10

VerwaltungsrechtJudikaturZUV aktuell 2010/159ZUV aktuell 2010, 122 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung hatte sich der UVS Vorarlberg mit der Gemeinschaftsrechtskonformität des Versagungsgrundes "überhöhter Preis" gem § 6 Abs 2 Vlb GVG 2004 zu beschäftigen.

Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 2 lit b Vlbg GVG 2004

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