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UVS Tirol 19.5.2008, uvs-2008/20/0909-1

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2010/149ZUV aktuell 2010, 116 - 117 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte der UVS hinsichtlich einer vermeintlichen Doppelbestrafung Stellung zu beziehen und die Frage einer Klärung zuzuführen, ob die Einstellung eines Strafverfahrens nach § 190 Z 1 StPO gleichzeitig den Ausschluss einer verwaltungsstrafrechtlichen Verfolgung bewirkt.

Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 6 StVO; § 88 Abs 2 Z 3 StGB; § 190 Z 1 StPO; § 191 Abs 1 StPO; § 22 VStG; Art 4 Abs 1 7. ZPMRK

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