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UVS Tirol 31.5.2010, uvs-2009/15/3238-13

VerkehrsrechtJudikaturZUV aktuell 2010/150ZUV aktuell 2010, 117 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der UVS hatte sich in vorliegender Sache mit Ausnahmen iZm verkehrsbeschränkenden Regelungen zu befassen. Wie ist eine als landwirtschaftliche Bringung formulierte Ausnahme konkret und anhand der Judikaturlinie des VfGH zu interpretieren?

Rechtsgrundlagen: § 52 lit a Z 1 StVO

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