§ 9 VStG
Der VwGH nahm zur Bestimmung des § 9 Abs 2 VStG Stellung und prüfte, wie weit die Abgrenzung in einen räumlichen und sachlichen Bereich des Unternehmens für einen verantwortlichen Beauftragten hierbei gehen muss.
§ 9 VStG
Der VwGH nahm zur Bestimmung des § 9 Abs 2 VStG Stellung und prüfte, wie weit die Abgrenzung in einen räumlichen und sachlichen Bereich des Unternehmens für einen verantwortlichen Beauftragten hierbei gehen muss.
