Zusammenfassung: Der UVS Wien prüfte, ob der Verzicht bei einem Einspruch gegen eine Strafverfügung binnen der Einspruchsfrist rechtens ist.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 1 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS Wien prüfte, ob der Verzicht bei einem Einspruch gegen eine Strafverfügung binnen der Einspruchsfrist rechtens ist.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 1 VStG
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