Zusammenfassung: Der UVS prüfte die Folgen, wenn eine zu eigenen Handen zuzustellende Ladung einem rechtsfreundlich vertretenen Berufungswerber nicht ordnungsgemäß zustellt wird.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 AVG; § 40 Abs 2 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS prüfte die Folgen, wenn eine zu eigenen Handen zuzustellende Ladung einem rechtsfreundlich vertretenen Berufungswerber nicht ordnungsgemäß zustellt wird.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 AVG; § 40 Abs 2 VStG
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