Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg beschäftigte sich mit der Reichweite des Nichtraucherschutzes in einem Kinokomplex und prüfte, in welchen Bereichen des Betriebs hierbei der Schutz einzuhalten ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Z 11 TabakG; § 13a Abs 1 TabakG; § 13c Abs 1 TabakG

