Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob das Verlangen der Dienstnummer eine Anstandsverletzung darstellen kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 LandessicherheitsG Stmk
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Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob das Verlangen der Dienstnummer eine Anstandsverletzung darstellen kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 LandessicherheitsG Stmk
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