Zusammenfassung: Der UVS prüfte den Fall einer Hundehalterin, deren Hund sich losgerissen hatte, da Krähen aufgetaucht waren, und der danach auf einem Bauerhof Hühner getötet hatte. Strittig war, inwieweit hier die Halterin für eine ordnungsgemäße Verwahrung gesorgt hatte.
Rechtsgrundlagen: § 3b Abs 1 LandessicherheitsG Stmk

