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"Freilaufenlassen'' eines Hundes

Natur - UmweltschutzJudikaturZUV aktuell 2010/107ZUV aktuell 2010, 76 Heft 2 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob das Freilaufenlassen eines Hundes im Naturschutzgebiet Rheindelta verboten ist und was unter dem Begriff des "Freilaufenlassens" verstanden werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 57 Abs 1 lit d NaturschutzG Vlbg; § 12 lit f Naturschutzverordnung Rheindelta; § 6 ABGB

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